Dienstag, 16. Oktober
Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz (FG)
Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, wenn die Lesung mit einer Theatervorführung vergleichbar ist. Dies entschied der 12. Senat des Finanzgerichts Köln (FG Köln, Urteil v. 30.8.2012 -12 K 1967/11; Revision zugelassen).
