Donnerstag, 13. Oktober
Auswirkungen der Neuregelung der Selbstanzeige auf Existenzgründer (hib)
Wenn Kleinunternehmer die Umsatzsteuergrenze überschreiten und die Steuer in der Annahme, keiner Steuerpflicht zu unterliegen, verspätet anmelden, liegt keine Steuerhinterziehung vor. In diesen Fällen fehle der Vorsatz, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 17/7133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
