Montag, 21. März
Ausweitung des reduzierten Umsatzsteuersatzes beim Verkauf von Speisen (BdSt)
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) macht auf die Folgen der EuGH-Entscheidung zur Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung bei der Abgabe von Speisen aufmerksam. Unternehmer in diesen Bereichen sollten nach Ansicht des BdSt schnellstmöglich mit ihrem steuerlichen Berater prüfen, ob sie von dieser Rechtsprechung profitieren und inwieweit sie nur noch 7% Umsatzsteuer abführen müssen.
