Montag, 23. Mai
Ausübung des Veranlagungswahlrechts in der Insolvenz eines Ehegatten (BFH)
Der BFH hat im Rahmen einer Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde erstmals ausdrücklich klargestellt, dass das Wahlrecht der Ehegatten für eine Getrennt- oder Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer in der Insolvenz eines Ehegatten durch den Insolvenzverwalter ausgeübt werden kann. Das Wahlrecht des § 26 Abs. 2 EStG stelle kein höchstpersönliches Recht dar (BFH, Beschluss v. 22.3.2011 - III B 114/09, NV; veröffentlicht am 18.5.2011).
