Montag, 16. Juli
Aussetzung der Vollziehung beim Mantelkauf (BFH)
Der BFH hat zur Aussetzung der Vollziehung (AdV) wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen § 8c KStG der Fassung des UntStRefG 2008 (n.F) Stellung genommen. Dabei hat der BFH u.a. ausgeführt, dass die Kürzung des Verlustabzugs im Streitfall für die Antragstellerin zu einem steuerlichen Eingriff mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen führen könnte, während die öffentliche Haushaltsführung grds. nur in einem vergleichsweise geringen Maß betroffen sei (BFH, Beschluss v. 9.5.2012 - I B 18/12, NV; veröffentlicht am 11.7.2012).
