Mittwoch, 08. September
Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit der Scheidung (BFH)
Ein Abzug der Aufwendungen für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen scheidet aus. Gegen die Nichtabziehbarkeit der Abfindungszahlungen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH, Urteil v. 15.6.2010 - X R 23/08; NV).
