Donnerstag, 05. Januar
Ausgleichszahlung zur Übertragung einer Pensionsrückstellung (BFH)
Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, sind als Werbungskosten abziehbar (BFH, Urteil vom 19.10.2016 - VI R 22/15; veröffentlicht am 04.01.2017).
