Montag, 15. Juni
Ausfall einer Darlehensforderung kein Verlust aus Kapitalvermögen (FG)
Der Ausfall einer privaten Darlehensforderung ist nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu berücksichtigen. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des Rechts jedoch die Revision zum BFH zugelassen (FG Düsseldorf, Urteil v. 11.3.2015 - 7 K 3661/14 E; Revision anhängig).
