Freitag, 23. Dezember
Ausbildung zum Rettungssanitäter als erstmalige Berufsausbildung (BFH)
Eine erstmalige Berufsausbildung i.S. von § 12 Nr. 5 EStG setzt weder ein Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz noch eine bestimmte Ausbildungsdauer voraus. Danach ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter eine erstmalige Berufsausbildung (BFH, Urteil v. 27.10.2011 - VI R 52/10; veröffentlicht am 21.12.2011).
