Freitag, 28. Juli
Ausbildung und Verkauf von Blindenhunden als gewerbliche Tätigkeit (BFH)
Die Ausbildung und der Verkauf von Blindenführhunden führt einkommensteuerrechtlich zu gewerblichen Einkünften; es handelt sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit. Hierfür fehlt es an der erforderlichen "unterrichtenden" oder "erzieherischen Tätigkeit" i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die ein Tätigwerden gegenüber Menschen erfordert (BFH, Urteil vom 09.05.2017 - VIII R 11/15; veröffentlicht am 19.07.2017).
