Samstag, 12. Juli
Aufwendungen für Thermalbäder sind keine agB (FG)
Aufwendungen, die bei einem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit in Eigenregie durchgeführter spezieller Gymnastik im Bewegungsbad, Schwimmtraining und Aquajogging anfallen, sind auch dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn sie ärztlich empfohlene therapeutische Maßnahmen darstellen, um Beschwerden erträglich zu halten oder die Beweglichkeit zu verbessern (FG Nürnberg, Urteil v. 30.4.2014 - 3 K 363/13; rechtskräftig).
