Sonntag, 25. Juli
Aufwendungen für Statusfeststellungsverfahren als Werbungskosten (BFH)
Steuerpflichtige können Aufwendungen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren, das durch die Deutsche Rentenversicherung Bund durchgeführt wird, entstehen, als Werbungskosten geltend machen (BFH, Urteil v. 6.5.2010 - VI R 25/09; veröffentlicht am 21.7.2010).
