Dienstag, 04. November
Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung können Werbungskosten sein (BFH)
Aufwendungen für Seminare zur Persönlichkeitsentfaltung sind beruflich veranlasst, wenn die Veranstaltungen primär auf die Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet sind.
