Samstag, 17. September
Aufwendungen für in die häusliche Sphäre eingebundene Räume (BFH)
Die nicht nur untergeordnete private Mitbenutzung eines in die häusliche Sphäre eingebundenen Raums schließt den Abzug von Betriebsausgaben für diesen Raum auch dann aus, wenn es sich um einen nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechend eingerichteten Raum handelt (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27.07.2015 - GrS 1/14, BStBl II 2016, 265: BFH, Urteil v. 22.03.2016 - VIII R 24/12; veröffentlicht am 14.09.2016).
