Donnerstag, 05. Januar
Aufwendungen für Geburtstagsfeier keine Werbungskosten (BFH)
Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls kann sich allerdings ergeben, dass die Kosten für eine solche Feier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind (BFH, Urteil vom 10.11.2016 - VI R 7/16; veröffentlicht am 04.01.2017).
