Dienstag, 02. Februar
Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen (FG)
Die Aufwendungen für "energetische Sanierungsmaßnahmen" im Jahr nach der Anschaffung können nicht als sofort abzugsfähigen Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) abgezogen werden, sofern sie als sog anschaffungsnahe Herstellungskosten zu qualifizieren sind (FG Nürnberg, Urteil v. 12.11.2015 - 4 K 571/13; Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt).
