Freitag, 12. Oktober
Aufwendungen für einen zweisprachig geführten Kindergarten abziehbar (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass die Kosten für die Unterbringung von Kindern in zweisprachig geführten Kindergärten grds. abziehbar sind. Nicht begünstigte Aufwendungen für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten bzw. für einen Unterricht lägen nur dann vor, wenn die Kinderbetreuung gegenüber der Vermittlung der besonderen Fähigkeiten in den Hintergrund rückt (BFH, Urteil v. 19.4.2012 - III R 29/11; veröffentlicht am 10.10.2012).
