Dienstag, 27. Mai
Aufwendungen für einen Zivilprozess in Rumänien als agB (FG)
Aufwendungen für einen Zivilprozess sind auch dann - nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 12.5.2011 - VI R 42/10 - als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie im (europäischen) Ausland angefallen sind (FG Niedersachsen, Urteil v. 8.1.2014 - 3 K 11296/12; Revision anhängig).
