Freitag, 25. Februar
Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung (BFH)
Der BFH hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden können (BFH, Urteil v. 16.12.2010 - VI R 43/10; veröffentlicht am 21.2.2011).
