Donnerstag, 02. Dezember
Aufwendungen für eine immunbiologische Krebsabwehrtherapie (BFH)
In Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung hat der BFH anerkannt, dass auch Kosten für eine objektiv nicht zur Heilung oder Linderung geeignete Behandlung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können, wenn eine Erkrankung mit einer nur noch begrenzten Lebenserwartung besteht, die nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht (BFH, Urteil v. 2.9.2010 - VI R 11/09; veröffentlicht am 1.12.2010).
