Sonntag, 31. Januar
Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz (BFH)
Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des "Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG in Anspruch genommen werden (BFH, Urteil vom 3.9.2015 - VI R 18/14; veröffentlicht am 28.1.2016).
