Freitag, 30. Dezember
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (BFH)
Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einnahmen als auch zu privaten Wohnzwecken eingerichtet ist und entsprechend genutzt wird, können weder insgesamt noch anteilig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden (Anschluss an BFH, Beschluss v. 27.07.2015 GrS 1/14: BFH, Urteil v. 08.09.2016 - III R 62/11; veröffentlicht am 21.12.2016).
