Freitag, 26. Februar
Aufwendungen für ein Golfturnier I (BFH)
Die Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen einer sich anschließenden Abendveranstaltung sind nicht abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Dies gilt auch dann, wenn beide Veranstaltungen auch dem Zweck dienen, Spenden für die Finanzierung einer Wohltätigkeitsveranstaltung zu generieren (BFH, Urteil v. 16.12.2015 - IV R 24/13; veröffentlicht am 24.2.2016).
