Freitag, 15. Februar
Aufwendungen für ein Erststudium (FG)
Aufwendungen für ein Erststudium im unmittelbaren Anschluss an die schulische Ausbildung ohne Bezug zu einem Dienstverhältnis sind keine vorweggenommenen Werbungskosten (FG des Saarlandes, Urteil v. 4.4.2012 - 2 K 1020/09; Revision zugelassen).
