Dienstag, 19. Juni
Aufwendungen für die Gebäudesanierung bei Geruchsbelästigungen (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für die Sanierung eines selbst genutzten Wohngebäudes, nicht aber die Kosten für übliche Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder die Beseitigung von Baumängeln, als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein können (BFH, Urteil v. 29.3.2012 - VI R 21/11; veröffentlicht am 13.6.2012).
