Mittwoch, 28. November
Aufwendungen für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistung (FG)
Aufwendungen für einen Winterdienst sind, auch soweit sie in Zusammenhang mit der konkreten Verpflichtung des Anliegers zur Schneeräumung auf öffentlichen Gehwegen stehen, als haushaltsnahe Dienstleistungen anzusehen. Eine Trennung zwischen Reinigungs- und Räumarbeiten auf dem Grundstück und dem öffentlichen Raum vor dem Grundstück ist nicht vorzunehmen (entgegen BMF v. 15.2.2010: FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.08.2012 - 13 K 13287/10).
