Montag, 28. April
Aufwendungen für den Freikauf von der Wehrpflicht (FG)
Kosten für den Freikauf von der Wehrpflicht sind weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastungen (FG Münster, Urteil v. 12.2.2014 - 5 K 2545/13 E).
Kosten für den Freikauf von der Wehrpflicht sind weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastungen (FG Münster, Urteil v. 12.2.2014 - 5 K 2545/13 E).