Freitag, 08. Oktober
Aufwendungen für den Diensthund sind Werbungskosten (BFH)
Aufwendungen eines polizeilichen Hundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund sind in vollem Umfang Werbungskosten. Bei einem Verbot der Privatnutzung des Hundes ist dieser einem Arbeitsmittel vergleichbar, dessen Pflege nicht der privaten Lebensführung zuzurechnen ist (BFH, Beschluss v. 30.6.2010 - VI R 45/09; veröffentlicht am 6.10.2010).
