Montag, 27. Januar
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung nicht anteilig abzugsfähig (BFH)
Zwar ist auch eine Aufteilung von Aufwendungen für bürgerliche Kleidung (hier für sog. Business-Kleidung) bei feststehender Arbeitszeit möglich. Derartige Aufwendungen sind aber nach den Vorschriften über das steuerliche Existenzminimum grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 9 EStG entzogen (BFH, Beschluss v. 13.11.2013 - VI B 40/13, NV; veröffentlicht am 15.1.2014).
