Donnerstag, 03. Januar
Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer sind steuerfrei (BFH)
Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a BGB sind ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei (BFH, Urteil v. 17.10.12 - VIII R 57/09; veröffentlicht am 2.1.2013).
