Freitag, 04. Juni
Aufwand für Fortbildungskurs im Ausland aufteilbar und abzugsfähig (BFH)
Aufwendungen eines Arztes für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs, der mit bestimmten Stundenzahlen auf die Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" angerechnet werden kann, stellen teilweise Werbungskosten dar, auch wenn der Lehrgang gute Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten bietet (BFH, Urteil v. 21.4.2010 - VI R 66/04; veröffentlicht am 2.6.2010).
