Freitag, 05. Mai
Aufteilungen der Leistungen eines Hotels (FG)
Die Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für zwei unterschiedlich zu besteuernde Leistungsbestandteile hat nach der einfachsten möglichen Berechnungs- oder Bewertungsmethode zu erfolgen. Dabei ist auf das Verhältnis der jeweiligen Marktpreise der Leistungsbestandteile abzustellen (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.09.2016 - 4 K 59/14; Revision nicht zugelassen).
