Donnerstag, 27. Dezember
Aufteilung pauschaler Menüpreise in Schnellrestaurants (FG)
Umsätze aus dem Verkauf sog. Sparmenüs, welche zum Pauschalpreis angeboten werden, unterfallen - wenn sie als "Außer-Haus-Menüs" verkauft werden - hinsichtlich der Speisen dem ermäßigten Steuersatz und hinsichtlich des Getränks dem Regelsteuersatz. Der auf die Speisen bzw. Getränke entfallende Teil des Entgelts ist unter Anwendung der einfachst möglichen Berechnungsmethode zu ermitteln (FG Schleswig-Holstein Beschluss v. 4.10.2012 - 4 V 30/11; Beschwerde zugelassen).
