Dienstag, 10. Februar
Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr (BFH)
Ein für ein bestimmtes Wirtschaftsgut in einem Vorjahr gebildeter Investitionsabzugsbetrag kann in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden (gegen BMF, Schreiben v. 20.11.2013, BStBl I 2013, 1493, Rz 6). Dies hat aktuell der BFH entschieden und damit im Ergebnis die Rechtsauffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts bestätigt (BFH, Urteil v. 12.11.2014 - X R 4/13; veröffentlicht am 4.2.2015).
