Montag, 01. Juni
Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt (BFH)
Leistungen, die von einer privatrechtlichen Institution für die Aufnahme von Pflegepersonen in einen Haushalt über Tag und Nacht gewährt werden, sind als Beihilfe zur Erziehung nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Betreuung über privatrechtliche Institutionen durch Verträge mit den Erziehungsstellen abgewickelt wird und im Rahmen dieser Vertragsbeziehungen die öffentlichen Mittel von den Institutionen an die Erzieher ausgezahlt werden (BFH, Urteil v. 5.11.2014 - VIII R 29/11; veröffentlicht am 27.5.2015).
