Dienstag, 02. Februar
Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsaufgabe (FG)
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die außerbilanzielle Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) dem laufenden Gewinn zuzurechnen oder nicht Bestandteil eines in einem späteren Veranlagungszeitraum entstandenen (begünstigten) Veräußerungs-/Aufgabegewinns ist. Die Rückgängigmachung bei Nichtinvestition beziehe sich ausschließlich auf den VZ der Bildung des IAB (FG Niedersachsen, Urteil v. 12.11.2014 - 3 K 3/13; Revision anhängig).
