Dienstag, 28. Mai
Aufgabe der steuerbaren wirtschaftlichen Tätigkeit (EuGH)
Der EuGH hat entschieden, dass eine mehrwertsteuerpflichtige Entnahme von Gegenständen aus dem Unternehmensvermögen auch dann gegeben ist, wenn der Unternehmer seine wirtschaftliche Tätigkeit aufgibt. Dies gilt ebenfalls für eine Unternehmensaufgabe, die sich aus der Streichung des Steuerpflichtigen aus dem Mehrwertsteuerregister nach nationalem Recht ergibt (EuGH, Urteil v. 8.5.2013 - RS - C-142/12; Marinov).
