Montag, 23. November
Auffrischung der Einkünfteerzielungsabsicht nach jahrelangem Leerstand (BFH)
Bleiben Vermietungsbemühungen für eine Immobilie lange Zeit vergeblich, kann durch bauliche Umgestaltungen eine fortbestehende Vermietungsabsicht belegt werden. Wenn nichts unternommen wird, spricht dies für die Aufgabe der Vermietungs- und Einkünfteerzielungsabsicht (BFH, Urteil v. 25.6.2009 - IX R 54/08; veröffentlicht am 18.11.2009).
