Montag, 16. November
Aufdeckung stiller Reserven bei Veräußerung eines Liebhabereibetriebs (FG)
Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Liebhabereibetriebs ist in zeitlicher und wertmäßiger Hinsicht der Zeitpunkt des Übergangs vom steuerlich relevanten Betrieb zum Liebhabereibetrieb. Die auf diesen Zeitpunkt festgestellten stillen Reserven sind unabhängig von der Höhe des später erzielten Veräußerungserlöses als Aufgabegewinn zu versteuern (FG Düsseldorf, Urteil v. 16.10.2014 - 11 K 1509/14 E; Revision durch BFH zugelassen).
