Mittwoch, 09. Oktober
Auch Rechnung für Schornsteinfeger darf nicht bar bezahlt werden (BFH)
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kommt bei Barzahlung (ausnahmslos) nicht in Betracht. Denn die Barzahlung von Handwerkerrechnungen ohne Einbindung eines Kreditinstituts und damit ohne bankmäßige Dokumentation des Zahlungsvorgangs erfüllt die formellen Voraussetzungen der Steuerermäßigung nicht (BFH, Beschluss v. 30.7.2013 - VI B 31/13, NV; veröffentlicht am 2.10.2013).
