Montag, 07. März
Auch ohne Rechtsgrund erhaltene Leistungen sind steuerpflichtig (FG)
Der 13. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg entschied, dass die Kläger die Zahlungen einer privaten Rentenversicherung, die versehentlich über die vertraglich vereinbarte Laufzeit hinaus erfolgten, in voller Höhe zu versteuern haben. Mit dem Ertragsanteil seien lediglich die vertragsgemäßen Leistungen zu versteuern. Unerheblich ist, dass die Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt und von den Klägern an die Versicherung zurückzuzahlen seien (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 15.1.2016 - 13 K 1813/14; Revision nicht zugelassen).
