Dienstag, 21. August
Au-pair-Aufenthalt als Berufsausbildung (BFH)
Ein Auslandsaufenthalt ohne gründliche Sprachausbildung gehört nicht bereits deshalb zur Berufsausbildung, weil er Erfahrungen und Fähigkeiten vermittelt, die sich allgemein positiv auf die Aussichten auswirken, einen Ausbildungsplatz oder eine Beschäftigung zu erlangen (BFH, Urteil v. 15.3.2012 - III R 82/10, NV; veröffentlicht am 8.8.2012).
