Freitag, 12. April
Arbeitszimmer in einem Zweifamilienhaus (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für die berufliche Nutzung der zweiten Wohnung, die sich im Obergeschoss eines ausschließlich von dem Kläger und seiner Familie genutzten Zweifamilienhauses befindet, unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer fallen und somit lediglich pauschal in Höhe von 1.250 ¤ steuerlich zu berücksichtigen sind (BFH, Urteil v. 15.1.2013 - VIII R 7/10; veröffentlicht am 10.4.2013).
