Freitag, 18. September
Arbeitszimmer | Eingeschränkter Aufwendungsabzug GG-konform? (BFH)
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab VZ 2007 geltende Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG mit dem GG vereinbar ist. Das Verbot verhindert, dass Aufwendungen, die ein häusliches Arbeitszimmer verursacht steuerlich geltend gemacht werden können. Nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, ist ein Abzug möglich (BFH, Beschluss v. 25.8.2009 -VI B 69/09; veröffentlicht am 16.9.2009).
