Freitag, 27. Januar
Arbeitszimmer eines Richters (BFH)
Das häusliche Arbeitszimmer eines Richters bildet nicht den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung. Die Aufwendungen hierfür sind somit nicht als Werbungskosten abzugsfähig (BFH, Urteil v. 8.12.2011 - VI R 13/11; veröffentlicht am 25.1.2012).
