Donnerstag, 08. Juli
Arbeitszimmer bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten (BFH)
Die Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer ist auch auf den vom Arbeitnehmer wirksam angestellten Ehegatten anzuwenden, wenn dieser das Büro im gemeinsamen Wohnhaus zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten nutzt (BFH, Beschluss v. 29.4.2010 - VI B 153/09; NV).
