Dienstag, 24. Januar
Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Berufstätigkeit (FG)
Bei der der Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung sind Einkünfte des Steuerpflichtigen, denen keinerlei aktive Tätigkeit zugrunde liegt, nicht zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für Alterseinkünfte wie Pensionen oder Renten (FG Niedersachsen, Urteil v. 8.11.2011 - 12 K 264/09; Revision zugelassen).
