Dienstag, 28. Februar
Arbeitsverhältnissen zwischen (nahestehenden) fremden Dritten (FG)
Die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenverträgen, insbesondere der Fremdvergleich, sind auf Arbeitsverhältnisse zwischen fremden Dritten grds. nicht anzuwenden. Eine Anwendung des Fremdvergleichs ist auch dann ausgeschlossen, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein gewisses Näheverhältnis (im Streitfall: ehemalige nichteheliche Lebensgemeinschaft) besteht (FG Niedersachsen, Urteil vom 16.11.2016 - 9 K 316/15; Revision zugelassen).
