Samstag, 02. November
Arbeitsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen (BFH)
Der BFH hat die Maßstäbe präzisiert, die für den steuermindernden Abzug von Betriebsausgaben für die Vergütung von Arbeitsleistungen naher Angehöriger gelten. Hiernach ist eine unbezahlte Mehrarbeit des Angehörigen grds. unschädlich und die unterbliebene Führung von Arbeitszeitnachweisen betrifft in der Regel nicht die Frage der Fremdüblichkeit der Arbeitsbedingungen, sondern hat vorrangig Bedeutung für den Nachweis, dass der Angehörige tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht hat (BFH, Urteil v. 17.7.2013 - X R 32/12; veröffentlicht am 23.10.2013).
