Donnerstag, 12. Januar
Arbeitsstätte eines Autobahn-Polizisten (BFH)
Ein Autobahn-Polizist hat keine regelmäßige Arbeitsstätte im Revierkommissariat. Auch sein Einsatzgebiet auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen stellt keine großräumige (regelmäßige) Arbeitsstätte dar (BFH, Urteil vom 19.10.2016 - VI R 32/15 (NV); veröffentlicht am 11.01.2017).
